Leider kommt es im Zusammenleben von Menschen und Bäumen immer wieder vor, dass ein Baum gefällt werden muss. Wir erledigen das für Sie mit der größtmöglichen Sicherheit und Professionalität. Denn darauf kommt es bei Fällungen an: Sicherheit für Sie und andere, Sicherheit für uns und Sicherheit für das Baumumfeld, wie etwa Gebäude, Garagen oder gar andere Bäume.

Sind sie sich nicht sicher, ob ein Baum überhaupt gefällt werden muss?
Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob der Baum auch mit einer Kroneneinkürzung oder dem Einbau einer Kronensicherung wieder sicher gemacht werden kann. Die Fällung stellt in solchen Überlegungen meistens nur die letzte Option dar.



Baumfällgenehmigung beantragen
Bitte beachten Sie, dass Baumfällungen gewissen Regularien unterliegen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es aus artenschutzrechtlichen Gründen untersagt Fällungen während der Brut- und Setzzeit durchzuführen. Baumfällungen sind deswegen nur von Oktober bis Februar möglich. Lokale Baumschutzverordnungen gelten das ganze Jahr über und sind von Land und Gemeinden jeweils unterschiedlich geregelt.
Informationen zum Fällen von Bäumen und die jeweiligen Baumschutzsatzungen finden Sie hier:
- Münster
- Kreis Coesfeld
- Steinfurt
- Ahaus
- Kreis Nienburg (Weser)
Beachten Sie, dass neben den länderspezifischen Verordnungen zusätzlich Gemeindeverordnungen greifen können. Gerne beraten wir Sie in Sachen Fällung und holen ggf. die Fällgenehmigung für Sie ein.
Unser Service beinhaltet bei Bedarf auch das Fräsen des Wurzelstubben sowie Schreddern des Schnittguts. Der Verbleib der Biomasse an Ort und Stelle ist uns aus ökologischen Gründen immer am liebsten. Sollte dies mal nicht gehen, transportieren wir das Schnittgut für Sie natürlich auch ab.

