Es kommt es im Zusammenleben von Menschen und Bäumen immer wieder vor, dass ein Baum gefällt werden muss. Doktor Astrein Baumpflege erledigt das für Sie mit der größtmöglichen Sicherheit und Professionalität. Denn darauf kommt es bei Fällungen an: Sicherheit für Mensch und Gebäude.


Mit Hilfe von modernster Seilklettertechnik und Hebebühnen fällen wir bei Doktor Astrein jeden noch so schwierigen Baum. Unsere Baumkletterer sind in der Lage große Lasten abzuschätzen und mithilfe von Ablasstechniken sicher zu Boden zu bringen. Wir können Problembäume auf engstem Raum schadlos zu Fall bringen.

Sind sie sich nicht sicher, ob ein Baum überhaupt gefällt werden muss?
Wir beraten Sie gerne und prüfen, ob der Baum auch mit einer Totholzentfernung, Kroneneinkürzung oder dem Einbau einer Kronensicherung wieder sicher gemacht werden kann. Die Fällung stellt in solchen Überlegungen meistens nur die letzte Option dar.



Baumfällgenehmigung beantragen
Bitte beachten Sie, dass Baumfällungen gewissen Regularien unterliegen. Laut Bundesnaturschutzgesetz ist es aus artenschutzrechtlichen Gründen untersagt Fällungen in der freien Landschaft während der Brut- und Setzzeit durchzuführen. In privaten Gärten gibt es dafür hingegen keine Begrenzung, solange Nistbehausungen und Habitatstrukturen dabei nicht zerstört werden. Dies gilt es vorab immerzu gründlichst durch eine fachkundige Person überprüfen zu lassen. Lokale Baumschutzverordnungen gelten das ganze Jahr über und sind von Land und Gemeinden jeweils unterschiedlich geregelt.
Informationen zum Fällen von Bäumen und die jeweiligen Baumschutzsatzungen finden Sie hier:
Beachten Sie, dass neben den länderspezifischen Verordnungen (siehe z.B. Niedersachsen) zusätzlich Gemeindeverordnungen greifen können. Gerne beraten wir Sie in Sachen Fällung und holen die Fällgenehmigung für Sie ein.
- Münster – Komplexe Baumschutzsatzung
- Kreis Coesfeld – Keine Baumschutzsatzung
- Steinfurt – Keine Baumschutzsatzung
- Ahaus – Keine Baumschutzsatzung
- Hannover
- Kreis Nienburg (Weser) – Keine Baumschutzsatzung, dafür greifendes nieders. Landesrecht
- Stadt Kiel
- Neumünster – Keine Baumschutzsatzung
- Kreis Rendsburg-Eckernförde
Unser Service beinhaltet bei Bedarf auch das Fräsen des Wurzelstubben sowie Schreddern des Schnittguts. Der Verbleib der Biomasse an Ort und Stelle ist uns aus ökologischen Gründen immer am liebsten. Sollte dies mal nicht gehen, transportieren wir das Schnittgut für Sie natürlich auch ab.
Gerne übernehmen wir auch Motormanuelle Bodenfällungen, Durchforstungen sowie Fällungen mit dem Fällgreifer für Sie.

Baumfällung & Forstarbeiten auch vom Boden: Mit Doktor Astrein gut beraten.
